Angebot-Gutachten

Verkehrswertgutachten – Marktwertermittlung – Beleihungswertermittlung

Das Honorar wird angelehnt an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), in besonderen Fällen frei vereinbart. Als Richtwert des Honorars exklusive Nebenkosten und Gebühren für ein durchschnittliches Ein-, Zweifamilienhaus oder für eine Eigentumswohnung sollten mind.  1.200 EUR plus Nebenkosten kalkuliert werden.

  • Kurzwertschätzungen einschl. Ortstermin
    Das Honorar wird frei vereinbart, die Höhe der Aufwendungen wird auf der Grundlage meines Stundenverrechnungssatzes (65,00 EURO) entsprechend geleistetem Aufwand berechnet.
    Je nach Objektart und Umfang betragen die Aufwendungen hierfür gewöhnlich 850,- bis ca. 1.200,- EURO plus Nebenkosten. Eine Angebotsabgabe erfolgt auch hier erst nach kurzer Ortsbesichtigung, Akteneinsicht und Klärung des tatsächlichen Bedarfes.
  • Wichtiger Hinweis:
    Beim Kurzgutachten werden die Zustandsmerkmale, das öffentliche und private Baurecht und andere mögliche wertrelevante Einflüsse auf das Grundstück vom Sachverständigen nicht näher untersucht! Eine Korrespondenz mit den jeweiligen Ämtern entfällt in der Regel aus Kostengründen.
    Das schnelle Ergebnis dient zur Vororientierung bzw. als Entscheidungshilfe alleine für den Besteller.
    Da es sich um kein vollständiges Verkehrswertgutachten handelt, ist die Schätzung zum Beispiel für Banken oder Gerichte nicht verwendbar.
  • Angebot für Beratungsleistungen
    Das Honorar wird vor Ausführung frei vereinbart, die Höhe der Aufwendungen wird auf der Grundlage meines Stundenverrechnungssatzes (65,00 EURO) entsprechend geleistetem Aufwand berechnet.
    Je nach Objektart und Umfang betragen die Kosten hierfür ab ca. 100,- EURO plus Nebenkosten.
  • Nebenkosten
    Auslagen des Sachverständigen für Post, Telefon, Kopien, Fahrtkosten, Gebühren auf Nachweis.
    Die anfallenden Gebühren der beteiligten Ämter können im Durchschnitt ca. 200 Euro brutto ausmachen.
  • Umsatzsteuer
    Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, berechnet.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    AGB-2019

Bitte beachten Sie:
Eine seriöse Angebotsabgabe ist erst nach kurzer Ortsbesichtigung, Akteneinsicht und Klärung des tatsächlichen Bedarfes möglich.
Gerne stehe ich hierbei für Ihre Fragen zur Verfügung und unterbreite Ihnen auf Verlangen ein bedarfsgerechtes Angebot zu einem konkreten Objekt. Die Angebotsbearbeitung einschl. einer ersten kurzen Ortsbesichtigung bis 50km vom Bürositz ist für Sie kostenfrei.

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach das beiliegende Kontaktformular
oder schreiben Sie eine kurze E-Mail an dirk.eisenhut@gmx.de.

Thalheim, 31.01.2024

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